Im Jahr 1648 wurde der Westfälische Frieden in Münster geschlossen. Mit keinem anderen historischen Ereignis ist die Stadt so verbunden wie mit diesem historischen Großereignis. Fünf Jahre lang verhandelten die europäischen Mächte in Münster und Osnabrück, bis sie den Dreißigjährigen Krieg in Europa beenden konnten.
Der 24. Oktober 1648 war der offizielle Tag des Friedensschlusses. Mit zahlreichen Staatsakten und Festveranstaltungen wurden vom Sommer 1648 bis zum Frühjahr 1649 die Beendigung der Kriegshandlungen, der Abschluss der Friedensverträge und ihre öffentliche Verkündigung feierlich begangen. Dabei standen das Vertragswerk mit seinen neuen staats- und völkerrechtlichen Bestimmungen und seine bis in die Gegenwart reichenden Wirkungen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Meilenstein zur europäischen Friedensordnung
Die Bedingungen, unter denen verhandelt wurden, waren denkbar schwierig: Es gab keinen Waffenstillstand, die Kriegshandlungen wurden ununterbrochen fortgeführt, ebenso wenig gab es international anerkannte und erprobte Regeln für entsprechende Verhandlungen. Die Verhandlungen auf dem Weg zum Westfälischen Frieden gelten deshalb als Meilensteine auf dem Weg zu einer europäischen Friedensordnung und zur Entwicklung des heutigen Völkerrechtes.
Auf diese historische Situation, in der es möglich war, in einer ausweglos erscheinenden Konflikt- und Kriegssituation Problemlösungen zu erreichen, indem die Beteiligten einen mühsamen, langen Verhandlungsweg beschritten hat, nimmt die Profilierung Münsters als Stadt des Westfälischen Friedens Bezug.
Die Friedensverhandlungen
Um den später sogenannten Dreißigjährigen Krieg zu beenden, einigten sich Kaiser Ferdinand III., Frankreich und Schweden, 1641 die Friedensverhandlungen im katholischen Münster und im protestantischen Osnabrück anzusetzen. In den benachbarten westfälischen Städten sollte auf dem Verhandlungswege eine Reihe von Kriegen beendet werden, die seit Jahrzehnten große Teile Mitteleuropas verwüstet hatten.
Vor allem drei Aufgaben mußten gelöst werden: Das Kräfteverhältnis zwischen den europäischen Mächten war neu zu bestimmen, das Verhältnis zwischen dem Kaiser und den Reichsständen mußte einvernehmlich geordnet werden, und das Verhältnis zwischen Katholiken und Protestanten sowie deren Stellung im Reich war zu regeln. Auch Spanien und die niederländischen Generalstaaten nahmen in Münster Verhandlungen auf, um ihren seit 1568 andauernden Konflikt beizulegen. Neben den genannten Mächten waren auch die meisten anderen europäischen Staaten zumindest zeitweilig am Krieg beteiligt.
Großes Leid in der Bevölkerung
Der Dreißigjährige Krieg gilt als eine der schlimmsten Katastrophen der deutschen Geschichte: Unter den Kriegsgeschehnissen litt die Bevölkerung extrem - weitaus stärker als bei früheren kriegerischen Auseinandersetzungen: Wichtige Wirtschaftsverbindungen zerbrachen, Hunger, Seuchen und Krankheiten verbreiteten sich und Söldnertruppen drangsalieren die besetzten Gebiete. Weite Teile Deutschlands wurden stark verwüstet, die Bevölerungszahl sank dramatisch.
Eine Lösung des Konflikts auf militärischem Wege wurde zunehmend unwahrscheinlicher - der Friedenschluss sollte nun auf dem Verhandlungsweg gefunden werden. 1643 reisten die Gesandten von rund 150 europäischen Staaten und Reichsterritorien zum Friedenskongress nach Münster und Osnabrück. 1648 wurden drei große Friedensverträge unterzeichnet: am 30. Januar der spanisch-niederländische Friede von Münster, der am 15. Mai 1648 beschworen wurde, und am 24. Oktober der kaiserlich-schwedische Friede von Osnabrück und der kaiserlich-französische Friede von Münster.
Friedensabkommen mit weitreichender Bedeutung
Es sollte ein europäischer Friede sein, um Europa eine neue Ordnung zu geben. Die Bedeutung des Westfälischen Friedens wird durch folgende Punkte deutlich:
1. Die Selbständigkeit der niederländischen Generalstaaten und der Schweiz wurde allgemein anerkannt.
2. Dem Reich wurde gegen zentralisierende Bestrebungen der habsburgischen Kaiser seine überkommene föderale Verfassung in Gestalt eines Reichsgrundgesetztes bestätigt.
3. Die Zeit der universalen Mächte, des Papstes und des Kaisers, war vorbei. Alle Staaten im völkerrechtlichen Sinne galten von nun an als prinzipiell gleichberechtigte Mitglieder im Kreis der europäischen Mächte.
4. Im Reich wurden Katholiken und Protestanten als zwei gleichberechtigte Konfessionsgruppen anerkannt. Bei künftigen Glaubenswechseln eines Fürsten genossen seine Untertanen Schutzrechte.
[Foto: Presseamt Münster/ Angelika Klauser]





